Von: Good, Christian, GQ3

Gesendet: Montag, 6. Juli 2026 08:33

An: '[email protected]' <[email protected]>

Betreff: Gerbe

Sali Imi

Grundsätzlich geht es um Informationen, die mündlich, von einem Profi, einfacher rüber zu bringen sind. Als für mich als Laien.

Zu verheimlichen habe ich nichts. Es geht auch nicht darum, das Haus nicht zu verkaufen.

Ein Gespräch ist für mich nur einfacher.

Den 1. Drittel der Hecke habe ich übrigens schon gemacht. Der 2. Drittel ist für diese Woche geplant… und der 3. Drittel, die Höhe.

Die kann ich nicht. Da müsste ein Profi ran. Für mich ist das zu hoch. Letztes Jahr ist mir die Leiter mehrfach fast gekippt.

Grüsse

Christian

 

Am 01.07.2026 um 12:58 schrieb [email protected]:

Sali Christian

Wenn du Rainer informiert hast, dann hättest du mich gleich auf CC nehmen können, damit wir alle auf dem gleichen Stand sind. So wie wir es bis jetzt auch immer gemacht haben. Das vereinfacht die Kommunikation.

Könntest du bitte auf meine Frage antworten und mir einfach die Information mitteilen, die dir das HEV gegeben hat.

Denn offenbar hast du eine Information bekommen, wenn du sagst, dass sie abraten. Ich glaube nicht, dass ein gemeinsamer Termin zwingend ist. Es reicht, wenn einer von uns hingeht und die Infos einfach teilt. Zumal ich nicht glaube, dass das HEV mir wirklich etwas Neues erzählen würde, was uns Rainer als Immobilienfachmann nicht schon erklärt hat.

Das Ganze ist doch nur, um Zeit zu gewinnen und unter dem Strich kommt keine neue Erkenntnis. Jetzt vor den Sommerferien verstreicht wertvolle Zeit, wie dies auch Rainer schon gesagt hat.

Gruss

Imi

 

Von: Gody Good <[email protected]>

Betreff: PK (BVK): Rückzahlungskonditionen

Datum: 30. Juni 2026 um 14:00:34 MESZ

An: González Imi <[email protected]>

Sali Imi

Habe eben mit der BVK (meiner PK) telefoniert.

Es ist also alles nicht ganz so einfach.

Mir als Laie war das nicht bewusst. Ich hatte ja auch nie die Idee, das Haus vor meiner Pensionierung zu verkaufen.

Doch jetzt wo es konkret wird, vor allem, wenn es unter Preis verkauft werden soll (ich ging ja von einem Gewinn oder Nullsummenspiel aus).

Aber die Angst vor der PK habe ich immer wieder erwähnt. Und nun hat mir die BVK folgendes geantwortet:

Wir können ohne deren Einverständnis gar nicht verkaufen. Ob ich will oder nicht.

Die PK hat eine Veräusserungsbeschränkung beim Grundbuchamt eingetragen. Erst wenn die BVK sagt, sie löschen diese, können wir das Haus verkaufen.

Damit die PK diese Veräusserungsbeschränkunglöscht, benötigen sie entweder:

- einen unterzeichneten Kaufvertrag, in welchem die (VOLLSTÄNDIGE!) Rückzahlung definiert ist

- ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Bank

- oder ich zahle es vorher zurück (was illusorisch ist)

 

Soweit meine letzten Informationen.

Christian

 

Von: Gody Good <[email protected]>

Betreff: Aw: Empfehlung weiteres Vorgehen Gerbestrasse 12

Datum: 30. Juni 2026 um 08:02:07 MESZ

An: [email protected]

 

Sali Imi

 

Wie besprochen, noch meine Antwort:

 

In der aktuellen Situation kann ich einem weiteren Verkaufsversuch nicht zustimmen.

Gestern hatte ich einen Beratungstermin beim HEV. Die haben mir davon abgeraten.

 

Natürlich möchte ich Dir weiterhin Hand bieten.

Um eine gemeinsame Lösung zu finden, würde mir helfen, wenn Du mich zu einem gemeinsamen Beratungstermin beim HEV in Winti begleitest.

 

Dein Feedback freut mich

Schöne Grüsse

Christian


Am 28.06.2026 um 10:21 schrieb Gody Good <[email protected]>:

Sali Imi

 

Na ja, das isch es nei.

Ich bi na am luegä.

Gib aber Aafangs nächst Wochä, bis am Di. Antwort.

 

Christian

Gesendet von iPhone GOCH

 

Am 25.06.2026 um 16:18 schrieb [email protected]:

 

Sali Christian

 

Deine Frage kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Wie Rainer dargelegt hat, und ich stimme dem zu, ist das Risiko von weiteren/höheren Verlusten und zusätzlichen Kosten je länger wir warten umso höher. Und dieses Risiko will ich nicht eingehen. Wir müssen einfach einsehen, und das hat uns Rainer am Gespräch mündlich auch eindrücklich erklärt, dass die CHF 400'000 Investitionen (primär in die untere Wohnung, PV Anlage und in den Carport) kaum zur Wertsteigerung beigetragen haben.

 

Wie Rainer unten auch sagt, wäre ich dankbar, wenn wir dies nicht weiter zurückhalten, denn sonst verpassen wir Verkaufspotenzial wegen den Sommerferien.

 

Grüsse

Inma

 

Am 24.06.2026 um 22:46 schrieb Gody Good <[email protected]>:

 

Sali zämä

 

Ich bin nicht wirklich sicher.

Zumal ich ja eigentlich gar nicht verlaufen möchte.

Es war mal von etwas Gewinn die Rede.

Dann von einem Nullsummengeschäft.

Und nun machen wir Verlust.

 

Meine konkrete Frage daher an Imi:

Was ist der Plan, wenn ein Verkauf auch zu diesem Verlustpreis, nicht zustande kommt?

 

Einfach immer weiter runter?

 

Nur damit ich mir ein Bild machen kann.

Mir hilft das bei der abschliessenden Antwort.


Besten Dank fürs Verständnis.

Christian

 

Gesendet von iPhone GOCH

 

Am 23.06.2026 um 07:57 schrieb Rainer Huber <[email protected]>:

 

Lieber Christian

Inma hat unserer Empfehlung zur Preisanpassung bereits zugestimmt. Da wir von dir noch keine Rückmeldung erhalten haben, möchten wir kurz nachfragen.

Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, die Preisanpassung auf CHF 1'595'000.– noch vor den Sommerferien umzusetzen. Dadurch können wir die Sichtbarkeit der Liegenschaft erhöhen und die verbleibende Zeit vor der Ferienzeit optimal nutzen.

Bist du mit der vorgeschlagenen Preisanpassung ebenfalls einverstanden?

Besten Dank für deine kurze Rückmeldung.

 

Herzliche Grüsse und einen schönen Tag

Rainer Huber

 

Gesendet: Donnerstag, 18. Juni 2026 11:53

An: 'Gody Good' <[email protected]>; [email protected]; Mirko Liberto <[email protected]>

Betreff: AW: Empfehlung weiteres Vorgehen Gerbestrasse 12

 

Hallo zusammen

Vielen Dank für eure Rückmeldungen und Gedanken.

 Eine Preisreduktion ist leider keine Garantie für einen raschen Verkauf. Was wir damit jedoch erreichen, ist eine deutlich bessere Marktposition und eine grössere Sichtbarkeit bei potenziellen Käufern.

Sollte auch der neue Angebotspreis von CHF 1'595'000.– nicht innert angemessener Frist zum gewünschten Erfolg führen, müssten wir die Situation erneut analysieren und gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.

Aus heutiger Sicht sind wir jedoch überzeugt, dass die vorgeschlagene Preisanpassung der richtige und notwendige nächste Schritt ist.

Letztlich kann niemand garantieren, wann und zu welchem Preis ein Käufer gefunden wird. Unsere Empfehlung basiert auf den bisherigen Marktreaktionen, unserer Erfahrung sowie den konkreten Rückmeldungen der Interessenten.

Gerne setzen wir die Preisanpassung um, sobald ihr euch entschieden habt.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da.

Herzliche Grüsse und einen schönen Tag

 

Rainer Huber

Geschäftsführer

 

Von: Gody Good <[email protected]>

Gesendet: Donnerstag, 18. Juni 2026 11:38

An: [email protected]; Mirko Liberto <[email protected]>

Cc: Rainer Huber <[email protected]>

Betreff: Re: Empfehlung weiteres Vorgehen Gerbestrasse 12

 

Sali zämä

 

Mal in Kürze, ich wusste nicht wie formulieren.

Meine Frage ist aber einfach:

 

Was, wenn auch diese Reduktion nicht zeitgerecht zum Erfolg führt?

 

Christian


Gesendet von iPhone GOCH

 

Am 17.06.2026 um 23:16 schrieb Gody Good <[email protected]>:

 

Sali zämä

Danke für Eure Arbeit und Feedbacks.

 

Auch ich bin happy, wenn wir bald auf der Zielgeraden sind.

Eine verbindliche Antwort bin ich am Erarbeiten.

 

Sorry für die Umtriebe und schöne Grüsse

Christian

 

Gesendet von iPhone GOCH

 

Am 15.06.2026 um 20:48 schrieb [email protected]:

 

Lieber Rainer

 

Vielen Dank für die vertieften Abklärungen, die natürlich kein gutes Bild zeigen und sich inskünftig nicht verbessern werden. Ich glaube aber, wir müssen die Kröte schlucken solange sie noch klein ist (je CHF 15’000) und nicht auf eine spätere grössere Kröte warten.

Meines Erachtens spielt es keine Rolle, ob wir jetzt einen leicht tieferen Betrag in die Pensionskassen zurückzahlen als später bei einer Auszahlung einen tieferen Betrag zu erhalten. Natürlich müssen wir die Marktsituation aber weiterhin mit Weitblick im Auge behalten und entsprechend reagieren.

Daher würde ich eurer Empfehlung zustimmen und möglichst bald das Haus mit dem neuen Preis auf den Markt stellen.

 

Christian ?

 

Lieber Gruss

Inma

 

Am 15.06.2026 um 14:17 schrieb Rainer Huber <[email protected]>:

 

Liebe Inma,

ieber Christian

 

Vielen Dank nochmals für den freundlichen Empfang sowie das offene und konstruktive Gespräch vorletzte Woche.

 

Leider hat Frau Prasad nach der Besichtigung von letzter Woche abgesagt. Ihre Rückmeldung findet ihr untenstehend. Die Hauptgründe waren die fehlende direkte Verbindung zwischen Wohnbereich und Garten, die Treppensituation sowie die aus ihrer Sicht nicht optimale Nutzung als Generationenhaus.

Nach rund neun Monaten Vermarktungszeit und den bisher erhaltenen Rückmeldungen empfehlen wir, den Angebotspreis um CHF 100'000.– auf CHF 1'595'000.– zu reduzieren. Eine kleinere Preisanpassung dürfte nach unserer Einschätzung leider nicht die gewünschte Wirkung erzielen.

Bei einem Verkaufspreis von CHF 1'595'000.–, wertvermehrenden Investitionen von CHF 200'000.– (Mirko hat mir bestätigt, dass dies eine realistische Annahme ist) sowie einer Haltedauer von sieben Jahren würde die Grundstückgewinnsteuer rund CHF 81'000.– betragen. Mit dem neuen Verkaufspreis würde für euch ein Verlust von rund CHF 30'000.– entstehen. Die entsprechenden Berechnungen findet ihr im Anhang.

Uns ist bewusst, dass dieser Verkaufspreis für euch mit einem Verlust verbunden wäre. Dennoch sprechen aus unserer Sicht mehrere Gründe für eine Preisanpassung:

• Die bisherigen Rückmeldungen aus dem Markt zeigen, dass sich die Kaufinteressenten mit der aktuellen Preisvorstellung schwertun. Trotz Besichtigungen haben wir bislang kein konkretes Kaufangebot erhalten.

• Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass sich die Marktsituation in den nächsten Jahren wesentlich verbessert. Die Preisentwicklung bei Wohnliegenschaften dürfte sich eher seitwärts bewegen.

• Auch eine umfassend sanierte Liegenschaft unterliegt einer Altersentwertung. Als Faustregel kann von rund 1 % des Gebäudeversicherungswertes pro Jahr ausgegangen werden. Zudem nimmt der technische und wirtschaftliche Wert einzelner Bauteile laufend ab.

• Die von Interessenten regelmässig angesprochenen Punkte wie die Fassade, die Feuchtigkeit im Keller oder die spezielle Nutzung als Zweifamilienhaus werden sich nicht verbessern. Gleichzeitig können in den kommenden Jahren zusätzliche Investitionen  
• Die von euch getätigten Investitionen von rund CHF 400'000.– wurden damals nicht mit Blick auf einen späteren Verkauf vorgenommen, sondern zur Schaffung eines schönen und hochwertigen Zuhauses. Investitionen erhöhen den Marktwert einer Liegenschaft in der Regel nicht im Verhältnis 1:1. In eurem Fall dürfte die effektive Wertsteigerung eher im Bereich von rund CHF 200'000.– liegen. Zudem wurde ein Teil dieser Investitionen steuerlich bereits berücksichtigt und hat zu entsprechenden Steuerersparnissen geführt. Leider lässt sich bei einem späteren Verkauf nicht jeder investierte Franken vollständig über den Verkaufspreis zurückholen.

Unser Fazit bleibt deshalb unverändert: Ein Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt führt unserer Meinung nach zu einem tieferen Erlös und einem höheren Verlust für euch.

Bitte prüft unsere Überlegungen in Ruhe und gebt uns Bescheid, wie ihr weiter vorgehen möchtet.

Für Fragen stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen euch einen schönen Tag und freuen uns auf eure Rückmeldung.

Herzliche Grüsse aus Winterthur

Rainer Huber